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Steuerliche Geltendmachung von Unfallkosten
Kosten, die einem Arbeitnehmer aus Anlass eines Unfalls auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit entstehen, können neben der Entfernungspauschale steuerlich geltend gemacht werden. Lassen Sie sich hierzu steuerlich, z.B. von unserem Kooperationspartner, der Steuerberatungskanzlei Borrmann-Decker
beraten. Gerne vermitteln wir den Kontakt.